- Rügepflicht
- besondere Obliegenheit des Käufers. R. besteht u.U. beim Handelskauf zur Erhaltung der Ansprüche aus der Sachmängelhaftung.- Vgl. auch ⇡ Mängelrüge, ⇡ Mängelanzeige.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Rügepflicht — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt … Deutsch Wikipedia
Handelskauf — ⇡ Handelsgeschäft, dessen Kaufgegenstand eine Ware oder ein Wertpapier ist. Im Interesse der schnellen und glatten Abwicklung des H. wird der Verkäufer im Vergleich zum ⇡ Kaufvertrag nach BGB begünstigt. Rechtlich geregelt in §§ 373–381 HGB. I.… … Lexikon der Economics
Dispositionsstellung — Dispositionsstellung, die Erklärung des Käufers, daß er die gekaufte Ware wegen irgendwelcher Beanstandungen dem Verkäufer zur Verfügung stelle. Diese D. kann erfolgen, weil eine andre als die bestellte Ware übersandt wurde, oder weil die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Handelskauf — Hạn|dels|kauf, der (Kaufmannsspr.): Kauf, Geschäft über Waren od. Wertpapiere, bei dem wenigstens einer der Partner Kaufmann ist: ein einseitiger, zweiseitiger H. (Handelskauf, bei dem einer bzw. beide Beteiligte Kaufleute sind). * * *… … Universal-Lexikon
Ablieferung — ist die vertragsgemäße Erfüllungshandlung, durch die der Verkäufer einer Sache dem Käufer die tatsächliche Möglichkeit verschafft, den Kaufgegenstand an sich zu nehmen, nicht notwendig durch (körperliche) Übergabe. Die Ablieferung ermöglicht dem… … Deutsch Wikipedia
Mangelrüge — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt … Deutsch Wikipedia
Mängelrüge — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt … Deutsch Wikipedia
Mängelrügeobliegenheit beim Handelskauf — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um eine Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung… … Deutsch Wikipedia
Rechnungsabschluss — Kreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet, dem Kontoinhaber in periodischen Abständen einen Rechnungsabschluss zu erteilen. Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug, der lediglich einen… … Deutsch Wikipedia
Obliegenheit — Pflicht; Schuldigkeit; Verpflichtung; Agenda (österr.); Verbindlichkeit * * * Ob|lie|gen|heit [ɔp li:gn̩hai̮t], die; , en (geh.): etwas, was zu jmds. [routinemäßig zu erledigenden] Aufgaben, Pflichten gehört: seine Obliegenheiten zur… … Universal-Lexikon